BGH - Urteil vom 10.06.1980
VI ZR 133/79
Normen:
ZPO §§ 131, 139 ;
Fundstellen:
VersR 1980, 850

Bestreiten der aufgrund eines Privatgutachtens dargelegten Schadenshöhe

BGH, Urteil vom 10.06.1980 - Aktenzeichen VI ZR 133/79

DRsp Nr. 1994/5144

Bestreiten der aufgrund eines Privatgutachtens dargelegten Schadenshöhe

Wird die auf Ersatz eines Schadens gerichtete Klageforderung auf die in einem Privatgutachten näher dargelegte Schadensberechnung gestützt, so kann sich die beklagte Partei so lange auf ein pauschales Bestreiten der Schadenshöhe beschränken, bis ihr das Gutachten zugänglich gemacht wird.

Normenkette:

ZPO §§ 131, 139 ;
Fundstellen
VersR 1980, 850