Bestreiten der aufgrund eines Privatgutachtens dargelegten Schadenshöhe
BGH, Urteil vom 10.06.1980 - Aktenzeichen VI ZR 133/79
DRsp Nr. 1994/5144
Bestreiten der aufgrund eines Privatgutachtens dargelegten Schadenshöhe
Wird die auf Ersatz eines Schadens gerichtete Klageforderung auf die in einem Privatgutachten näher dargelegte Schadensberechnung gestützt, so kann sich die beklagte Partei so lange auf ein pauschales Bestreiten der Schadenshöhe beschränken, bis ihr das Gutachten zugänglich gemacht wird.