Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Deggendorf vom 21. Oktober 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
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