OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 11.11.2022
26 U 71/21
Normen:
§ 227 BGB; § 823 Abs 1 BGB; § 823 Abs 2 BGB; § 32 StGB; § 223 StGB; § 224 Abs 1 Nr 2 StGB; § 253 Abs 2 StGB; § 254 StGB;
Fundstellen:
MDR 2023, 437
MDR 2023, 756
Vorinstanzen:
LG Hanau, vom 24.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 630/20

Beweiswürdigung bei einer körperlichen Auseinandersetzung

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.11.2022 - Aktenzeichen 26 U 71/21

DRsp Nr. 2023/1481

Beweiswürdigung bei einer körperlichen Auseinandersetzung

1. Es gibt keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestütze Beweisregel, dass der Aussage eines Nachbarn überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf.2. Ein Holzstab ist kein lebensgefährliches Verteidigungsmittel, bei dem in Bezug auf das Notwehrrecht gewisse Abstufungen (Erfordernis der Androhung des Einsatzes der Waffe usw.) in Betracht kommen können.

Tenor

Das am 24. September 2021 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hanau wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage bleibt abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten ein Schmerzensgeld in Höhe von € 10.000,00 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von € 5.000,00 seit dem 28. Mai 2019 und aus einem weiteren Betrag in Höhe von € 5.000,00 seit dem 26. Mai 2020 sowie überdies einen Betrag in Höhe von € 2.421,46 nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Mai 2020 zu zahlen.