BGH - Urteil vom 18.06.1973
III ZR 155/70
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
VersR 1973, 1028

Beweiswürdigung hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und Unfallfolgen

BGH, Urteil vom 18.06.1973 - Aktenzeichen III ZR 155/70

DRsp Nr. 1994/5633

Beweiswürdigung hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und Unfallfolgen

Bei Prüfung des Ursachenzusammenhangs zwischen Unfall und behaupteten Unfallfolgen gemäß § 287 ZPO ist der Tatrichter nicht gehindert, aus der Weigerung des Geschädigten, sich einem Sachverständigen zur Untersuchung zu stellen, gegenüber den Klagebehauptungen ungünstige Folgerungen zu ziehen.

Normenkette:

BGB § 249 ;

Hinweise: