Beweiswürdigung und umfassende Würdigungen von Sachverständigengutachten
BGH, Urteil vom 13.01.1981 - Aktenzeichen VI ZR 44/80
DRsp Nr. 1994/5079
Beweiswürdigung und umfassende Würdigungen von Sachverständigengutachten
Der Tatrichter ist verpflichtet, entscheidungserhebliche Umstände erschöpfend zu würdigen. Dazu gehört, daß Äußerungen von Sachverständigen, die einen für die Entscheidung wesentlichen Tathergang betreffen, in ihrem Gesamtzusammenhang gesehen und gewertet werden müssen.