BGH - Urteil vom 25.01.1972
VI ZR 75/71
Normen:
BGB §§ 249, 842 ;
Fundstellen:
BB 1972, 468
DB 1972, 864
DRsp I(123)162c-e
ES Kfz-Schaden L-2/11
WM 1972, 490

Bewertung eines Unternehmens bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit des Inhabers

BGH, Urteil vom 25.01.1972 - Aktenzeichen VI ZR 75/71

DRsp Nr. 1996/20227

Bewertung eines Unternehmens bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit des Inhabers

1. Zur Frage, ob eine bei Liquidation einzelner Betriebsgegenstände infolge unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit eines Unternehmers eintretende Erlösminderung einen ersatzfähigen Schaden darstellt. 2. Zur Frage, ob ein solcher "Entwertungsschaden" bei alsbaldigem Eintritt des Todes des Unfallverletzten als bereits in der Person des Erblassers eingetreten angesehen werden kann.

Normenkette:

BGB §§ 249, 842 ;

Hinweise:

Hinweis:

Die vorsichtige, ohne allgemeingültige Antwort bleibende Formulierung der hier wiedergegebenen amtlichen Leitsätze wird der einigermaßen komplizierten Rechtslage eher gerecht als ein zweifelhafter Versuch des Bearbeiters, eine ergebnisorientierte Leitsatz-Aussage zu vermitteln.

Fundstellen
BB 1972, 468
DB 1972, 864
DRsp I(123)162c-e
ES Kfz-Schaden L-2/11
WM 1972, 490