Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 25. Februar 2013 im Schuldspruch dahin abgeändert, dass
a)der Angeklagte T. der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und
b)der Angeklagte N. der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und mit Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort schuldig sind.
2.Die weiter gehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen.
3.Es wird davon abgesehen, den Angeklagten die Kosten und Auslagen ihrer Rechtsmittel aufzuerlegen; jedoch haben sie die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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