BGH - Beschluss vom 09.10.2013
4 StR 344/13
Normen:
StGB § 142 Abs. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 25.02.2013

Bewertung von Tateinheit bzw. Tatmehrheit bei gefährlicher Körperverletzung und Nötigung durch das Mitschleifen eines Lkw-Beifahrers nach vorheriger Kollision

BGH, Beschluss vom 09.10.2013 - Aktenzeichen 4 StR 344/13

DRsp Nr. 2013/23028

Bewertung von Tateinheit bzw. Tatmehrheit bei gefährlicher Körperverletzung und Nötigung durch das Mitschleifen eines Lkw-Beifahrers nach vorheriger Kollision

Tenor

1.

Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 25. Februar 2013 im Schuldspruch dahin abgeändert, dass

a)

der Angeklagte T. der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort und

b)

der Angeklagte N. der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung und mit Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort schuldig sind.

2.

Die weiter gehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen.

3.

Es wird davon abgesehen, den Angeklagten die Kosten und Auslagen ihrer Rechtsmittel aufzuerlegen; jedoch haben sie die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Normenkette:

StGB § 142 Abs. 1 Nr. 1;

Gründe