BGH - 14.03.1985 (III ZR 206/83) - DRsp Nr. 1992/4445
BGH, vom 14.03.1985 - Aktenzeichen III ZR 206/83
DRsp Nr. 1992/4445
Straßenverkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kraftwerks im Hinblick auf besondere Glatteisgefahr auf öffentlichen Straßen in der Nähe der Anlage.
Der Senat lehnt Ansprüche aus Gefährdungshaftung nach § 2HaftpflG gegen die Beklagte als Betreiberin eines Kraftwerks ab und führt zur Deliktshaftung aus:
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