BGH - 20.05.1969 (5 StR 658/68) - DRsp Nr. 1996/15083
BGH, vom 20.05.1969 - Aktenzeichen 5 StR 658/68
DRsp Nr. 1996/15083
Persönliche Merkmale sind dann tatbezogen, wenn sie die Verwerflichkeit der Tat als solche erhöhen und keine besonderen persönlichen Eigenschaften des Täters bezeichnen. Dies ist insbesondere bei Absichten der Fall, die an Stelle eines entsprechenden äußeren Merkmals stehen und den Erfolg umfassen, der zur tatsächlichen Beendigung gehört.