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Rechtsprechung
1982
BGH
BGH - Beschluß vom 18.02.1982
2 ARs 18/82
Normen:
StGB
§
69a
Abs.
7
;
StPO
§
462a
Abs.
2
S. 2, §
463
Abs.
1
;
Fundstellen:
BGHSt 30, 386
NJW 1982, 1005
NStZ 1982, 244 (Ls)
BGH - Beschluß vom 18.02.1982 (2 ARs 18/82) - DRsp Nr. 1996/21477
BGH,
Beschluß
vom 18.02.1982
- Aktenzeichen 2 ARs 18/82
DRsp Nr. 1996/21477
Die Entscheidung nach §
69a
Abs.
7
StGB
kann nicht gem. §
463
Abs.
1
StPO
an das Wohnsitzgericht abgegeben werden.
Normenkette:
StGB
§
69a
Abs.
7
;
StPO
§
462a
Abs.
2
S. 2, §
463
Abs.
1
;
Fundstellen
BGHSt 30, 386
NJW 1982, 1005
NStZ 1982, 244 (Ls)
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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