BGH - Beschluß vom 28.03.1985
4 StR 6/85
Normen:
StVO § 23 Abs. 1 ; StVZO § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VerkMitt 1986, 2

BGH - Beschluß vom 28.03.1985 (4 StR 6/85) - DRsp Nr. 1994/4440

BGH, Beschluß vom 28.03.1985 - Aktenzeichen 4 StR 6/85

DRsp Nr. 1994/4440

Kann ein in den Innenraum eines Personenkraftwagens unbefestigt hineingestellter Überrollbügel nicht die einem eingebauten Überrollbügel zukommende Funktion ausüben, so ist er eine nach § 23 Abs. 1 StVO zu beurteilende Ladung; Vorschriften über die Betriebserlaubnis und deren Erlöschen werden dabei nicht berührt.

Normenkette:

StVO § 23 Abs. 1 ; StVZO § 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2 ;
Fundstellen
VerkMitt 1986, 2