BGH - Beschluß vom 28.03.1985 (4 StR 6/85) - DRsp Nr. 1994/4440
BGH, Beschluß vom 28.03.1985 - Aktenzeichen 4 StR 6/85
DRsp Nr. 1994/4440
Kann ein in den Innenraum eines Personenkraftwagens unbefestigt hineingestellter Überrollbügel nicht die einem eingebauten Überrollbügel zukommende Funktion ausüben, so ist er eine nach § 23 Abs. 1StVO zu beurteilende Ladung; Vorschriften über die Betriebserlaubnis und deren Erlöschen werden dabei nicht berührt.