Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Autostraßenraubes in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Revision des Angeklagten beanstandet das Urteil mit Verfahrensrügen und der Sachbeschwerde.
Das Rechtsmittel hat Erfolg, soweit es sich gegen die Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung und den Strafausspruch richtet. Im übrigen ist es unbegründet.
Verfahrensrügen
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|