BGH - Urteil vom 06.05.1982 (4 StR 133/82) - DRsp Nr. 1994/4871
BGH, Urteil vom 06.05.1982 - Aktenzeichen 4 StR 133/82
DRsp Nr. 1994/4871
Wirft der Täter mit bedingten Tötungsvorsatz von einer Autobahnbrücke gezielt Steine auf unter der Brücke hindurchfahrende Fahrzeuge, so kommt eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht.