Der Beklagte D. ist am 110 August 1959 um Mitternacht mit dem Sattelschlepperzug der beklagten GmbH auf der Autobahn Karlsruhe-Frankfurt hinter der Ausfahrt nach Heidelberg bei km 579,3 auf den dort haltenden unbeladenen Lastzug der Klägerin aufgefahren. Dabei sind der Anhänger des Lastzuges und der Motorwagen des Sattelschleppers schwer beschädigt sowie die Fahrer beider Fahrzeuge und der Beifahrer des Sattelschleppers verletzt worden.
Die Halter beider Fahrzeuge haben mit Klage und Widerklage voneinander Schadensersatz verlangt, die Klägerin auch vom Beklagten D. als Fahrer.
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