BGH - Urteil vom 17.01.1967 (VI ZR 100/85) - DRsp Nr. 1994/6015
BGH, Urteil vom 17.01.1967 - Aktenzeichen VI ZR 100/85
DRsp Nr. 1994/6015
Hinter dem groben Verschulden eines Lastzugführers, der aus Unaufmerksamkeit auf einen anderen, wegen einer Reifenpanne auf der Normalfahrbahn der Bundesautobahn haltenden Lastzug auffährt, kann die Betriebsgefahr des haltenden Fahrzeugs völlig zurücktreten.