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Rechtsprechung
1969
BGH
BGH - Urteil vom 17.01.1969
4 StR 537/68
Normen:
StGB
(a.F.) § 42m;
Fundstellen:
VRS 36, 265
BGH - Urteil vom 17.01.1969 (4 StR 537/68) - DRsp Nr. 1994/5891
BGH,
Urteil
vom 17.01.1969
- Aktenzeichen 4 StR 537/68
DRsp Nr. 1994/5891
Ein Zusammenhang mit der Führung eines Kraftfahrzeuges ist zu bejahen, wenn das Fahrzeug zur Vorbereitung und Durchführung der Tat benutzt wird.
Normenkette:
StGB
(a.F.) § 42m;
Fundstellen
VRS 36, 265
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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