I. Die Strafkammer hat beide Angeklagten je "wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung" verurteilt, und zwar R. zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr zwei Monaten und A., der zur Tatzeit heranwachsender war, unter Anwendung von Erwachsenenstrafrecht zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten. Sie hat außerdem jede, die Fahrerlaubnis entzogen und dabei gegen R. eine Sperrfrist von zwei Jahren, gegen A. eine solche von einem Jahr angeordnet. Dem Urteil liegen folgende Feststellungen zugrunde:
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