BGH - Urteil vom 22.02.1955
5 StR 544/54
Normen:
StVO (a.F.) § 9 ;
Fundstellen:
VRS 9, 296

BGH - Urteil vom 22.02.1955 (5 StR 544/54) - DRsp Nr. 1994/6583

BGH, Urteil vom 22.02.1955 - Aktenzeichen 5 StR 544/54

DRsp Nr. 1994/6583

1. Das räumliche Sehen, auf das es gerade beim Kraftfahren, vor allem bei Nacht und besonders bei hohen Geschwindigkeiten ankommt, ist mit einem Auge nicht so gut möglich wie mit zwei Augen. 2. Der Kraftfahrer muß die Grenzen seiner eigenen Fähigkeiten kennen; es gereicht ihm zum Verschulden, wenn er schnell fährt, ohne sie zu kennen.

Normenkette:

StVO (a.F.) § 9 ;
Fundstellen
VRS 9, 296