LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 19.11.2020
5 Sa 347/19
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 25.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 97/19

Billiges Ermessen bei Bestimmungsrecht nach § 106 GewOWirksamkeit einer Versetzung im Rahmen des ErmessensZustimmung des Betriebsrats durch Stempelaufdruck

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.11.2020 - Aktenzeichen 5 Sa 347/19

DRsp Nr. 2021/3662

Billiges Ermessen bei Bestimmungsrecht nach § 106 GewO Wirksamkeit einer Versetzung im Rahmen des Ermessens Zustimmung des Betriebsrats durch Stempelaufdruck

Im Wege der Personalgestellung besteht kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung als IT-Leiter.

Tenor

1.

Auf die Berufungen der Beklagten zu 1) und der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 25. Juli 2019, Az. 8 Ca 97/19, abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

2.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung des Klägers durch die Beklagten zu 1) und die Pflicht der Beklagten zu 2), den Kläger im Rahmen einer Personalgestellung zu beschäftigen.

1. 2. 3.