OLG Celle - Urteil vom 17.03.1994
14 U 74/93
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
ES Kfz-Schaden A-1/28
OLGReport-Celle 1994, 222
ZfS 1994, 400

Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung

OLG Celle, Urteil vom 17.03.1994 - Aktenzeichen 14 U 74/93

DRsp Nr. 1995/4982

Bindung nach Ausübung des Wahlrechts zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung

Der wegen eines Unfallschadens ersatzberechtigte Kraftfahrzeughalter, der sich bei der Wahl zwischen Reparatur und Ersatzwagenbeschaffung für die Anschaffung eines Ersatzwagen entschieden hat, ist an diesen Abrechnungsweg gebunden, kann also nicht nachträglich Schadensregulierung auf Reparaturkostenbasis verlangen.

Normenkette:

BGB § 249 ;

Gründe: