I.
Streitig ist, ob die Voraussetzungen des §
Der Kläger ist seit dem 06.08.1998 Halter des Fahrzeugs mit dem amtlichen Kennzeichen ...
Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Pkw mit 9 Sitzen einschließlich Fahrersitz dessen Halten gem. §
Mit Schreiben vom 02.01.2004 wurde der Kläger gebeten, den vorgeschriebenen buchmäßigen Nachweis über die steuerbegünstigte Verwendung des Fahrzeugs für den abgelaufenen Nachweiszeitraum vom 01.01.2003-31.12.2003 zu erbringen.
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