Bußgeldsachen

Autoren: Alric/Nitzsche

Definition

Eine Verkehrsübertretung ist ein "leichtes" Verkehrsvergehen.

Gemäß Art. 131-13 frz. Strafgesetzbuch werden Verkehrsübertretungen mit einem Bußgeld von höchstens 3.000 Euro betraft.

Es handelt sich z.B. um einen Parkverstoß, eine Geschwindigkeitsübertretung, das Nichtanlegen des Sicherheitsgurts, Alkohol am Steuer (unter der Promillegrenze), das Nichtanhalten an einem Stoppschild oder an einer roten Ampel.

Darstellung des Verfahrens

Das Strafgericht am Amtsgericht (Tribunal de Police) ist dafür zuständig. Bußgeldbescheide, die im Rahmen des automatisierten Überwachungssystems ergehen, erlauben eine Zahlung in reduzierter Form per Internet. Je schneller das Bußgeld gezahlt wird, desto "billiger" ist die Strafe.

Alle Verkehrsübertretungen werden in Klassen eingeordnet, jede Klasse wird mit einem Höchstbußgeld belegt. Dazu kommen die Führerscheinpunkte sowie ggf. die Beschlagnahme des Führerscheins (bis zu drei Jahre) bzw. die Entziehung des Führerscheins (für deutsche Urlauber ist mit einem Fahrverbot auf französischem Boden zu rechnen).

Rechtsmittelverfahren

Die Strafe wird im Rahmen eines Verfahrens beim zuständigen Strafgericht festgesetzt. Das Bußgeld kann innerhalb von zehn Tagen ab Urteilsverkündung (und nicht ab Kenntnisnahme der Entscheidung) erhoben werden.

Verjährung

Die Verjährung beträgt ein Jahr ab der Verkehrsübertretung.

Halterhaftung