I. 1. Die Kläger begehren Maßnahmen des Schallschutzes gegen Verkehrslärm. Sie sind Eigentümer eines Grundstücks, das östlich der Bundesstraße 494 im Landkreis Hildesheim liegt. Gegenüber auf der westlichen Seite der Bundesstraße - etwas entfernt - liegt die Ortschaft Asel. Die Bundesstraße wurde 1974 fertiggestellt. Das klägerische Grundstück ist mit einem Wohnhaus bebaut.
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