BVerwG - Urteil vom 18.11.1983 (7 C 35.82) - DRsp Nr. 1994/6724
BVerwG, Urteil vom 18.11.1983 - Aktenzeichen 7 C 35.82
DRsp Nr. 1994/6724
Eignungsbedenken i. S. v. § 15 Abs. 1 Nr. 1StVZO a. F. können auch aus dem Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung hergeleitet werden, die der die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis beantragende Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis gemäß Abs. 2 der Vorschrift nicht abzulegen brauchte, in der er aber schwerwiegende Mängel in der Kenntnis der für das Führen von Kraftfahrzeugen notwendigen Vorschriften und Verhaltensweisen gezeigt hat.