Checkliste: Fahrtenschreiberauswertung

Checkliste: Fahrtenschreiberauswertung

 

 

 

Ja

Nein

 

Hat das Gericht die entsprechende Sachkunde dienstlich erlangt?

 

Hat das Gericht die vorhandene Sachkunde und ihre Quellen in das laufende Verfahren eingeführt?

 

Hat das Gericht die vorhandene Sachkunde, deren Quellen und die Einführung in den Urteilsgründen revisionssicher dargelegt?

 

Ist die Tachografenscheibe Gegenstand der Hauptverhandlung geworden (Vorhalt, Augenscheinseinnahme)?

 

Ist die Tachoscheibe als Urkunde ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt worden (klare Formulierung, ob die Urkunde durch Verlesen, Vorhalt oder Augenscheinseinnahme eingezogen wurde)?

 

Enthält das Protokoll - dessen Richtigkeit vermutet wird - einen entsprechenden Vermerk?

 

Ist die Tachograbenscheibe grundsätzlich geeignet, auch einem sachkundigen Gericht Aufschluss über Geschwindigkeitsüberschreitung zu geben?

 

-      Auch ein erfahrender Verkehrsrichter wird nur bei längerfristiger Geschwindigkeitsüberschreitung diese ohne Sachverständigen der Tachoscheibe entnehmen können.

 

 

 

-      Im Umkehrschluss: Bei einer kurzzeitigen Geschwindigkeitsüberschreitung hat auch ein erfahrener Verkehrsrichter nicht die nötige Sachkompetenz.

 

 

 

-      Grundsätzlich und insbesondere im Zweifel ist ein Sachverständiger hinzuziehen.