Checkliste: Fahrtenschreiberauswertung |
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Ja |
Nein |
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Hat das Gericht die entsprechende Sachkunde dienstlich erlangt? |
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Hat das Gericht die vorhandene Sachkunde und ihre Quellen in das laufende Verfahren eingeführt? |
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Hat das Gericht die vorhandene Sachkunde, deren Quellen und die Einführung in den Urteilsgründen revisionssicher dargelegt? |
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Ist die Tachografenscheibe Gegenstand der Hauptverhandlung geworden (Vorhalt, Augenscheinseinnahme)? |
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Ist die Tachoscheibe als Urkunde ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt worden (klare Formulierung, ob die Urkunde durch Verlesen, Vorhalt oder Augenscheinseinnahme eingezogen wurde)? |
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Enthält das Protokoll - dessen Richtigkeit vermutet wird - einen entsprechenden Vermerk? |
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Ist die Tachograbenscheibe grundsätzlich geeignet, auch einem sachkundigen Gericht Aufschluss über Geschwindigkeitsüberschreitung zu geben? |
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- Auch ein erfahrender Verkehrsrichter wird nur bei längerfristiger Geschwindigkeitsüberschreitung diese ohne Sachverständigen der Tachoscheibe entnehmen können. |
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- Im Umkehrschluss: Bei einer kurzzeitigen Geschwindigkeitsüberschreitung hat auch ein erfahrener Verkehrsrichter nicht die nötige Sachkompetenz. |
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- Grundsätzlich und insbesondere im Zweifel ist ein Sachverständiger hinzuziehen. |
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