Checkliste: Korrekte Anforderung und Zahlung der Erstprämie

Checkliste: Korrekte Anforderung und Zahlung der Erstprämie

 

 

ja

nein

Haben Sie die Erstprämie gegen die Folgeprämie abgegrenzt?

Ergebnis:

Wurde die Prämie ordnungsgemäß und nach Sparten getrennt und richtig berechnet?

Ist die Prämienrechnung zugegangen (Beweis Versicherer)?

Bei Lastschrifteinzug: Wurde die Einziehung vorher angekündigt?

Wurden die Spartenprämien einzeln abgebucht?

Wurden Erst- und Folgeprämie gemeinsam angefordert?

Ist die Prämie fällig (§ 33 VVG)?

Die Erstprämie ist unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.

Ist der Versicherungsschein ausgehändigt worden (sonst Prämie nicht fällig)?

Rechtsfolgen bei Zahlungsverzug bei Erstprämie

Solange die Erstprämie nicht gezahlt ist, ist der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, der Versicherungsnehmer hat Nichtzahlung nicht zu vertreten (37 Abs. 1 VVG).

Ist die Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, so ist der Versicherer leistungsfrei,  es sei denn, der Versicherungsnehmer hat Nichtzahlung nicht zu vertreten. Der Versicherungsnehmer muss durch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis auf dem Versicherungsschein auf die Rechtsfolgen der Nichtzahlung der Prämie hingewiesen worden sein, ansonsten ist der Versicherer nicht leistungsfrei (§ 37 Abs. 2 VVG).