Checkliste: Liegt eine Wertminderung (Minderwert) vor? |
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ja |
nein |
Verbleibt ein technischer Minderwert (Sachverständigenfrage)? |
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Verbleibt ein merkantiler Minderwert (bis auf Bagatellschäden zu bejahen)? |
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Ist der Nachweis durch konkrete Zeugenaussagen potentieller Käufer oder Sachverständigengutachten möglich? |
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Liegt ein erheblicher Schaden vor? |
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Ausschluss von reinen Bagatellschäden |
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Vorschäden schließen Minderwert nicht aus. |
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zeitliche und kilometermäßige Begrenzung: fünf Jahre bzw. 100.000 km als Obergrenze; Ausnahme: hochwertige Fahrzeuge |
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Wird die Wertminderung für ein privates Kraftfahrzeug (Pkw, Motorrad) berechnet? |
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Wird die Wertminderung für ein Nutzfahrzeug berechnet?mangels Gebrauchtwagenmarkt Einzelfallberechnung |
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Anwendung grundsätzlicher Berechnungsmethoden (Goslarer Modell, Schweizer Formel, Hamburger Modell, Ruhkopf/Sahm/Halbgewachs). |
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nach der Rechtsprechung besser: Einholung eines Sachverständigengutachtens |
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Liegt ein geltend gemachter Kaskoschaden vor?kein Anspruch auf Wertminderung gem. A
2.13.1
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Wertminderung unterliegt dem Quotenvorrecht in Mithaftungssachen. |
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Liegt ein Neufahrzeug vor?Faustregel: drei Monate und max. 1.000 km Laufleistung: Prüfen, ob statt Reparatur und Wertminderung Abrechnung auf Neuwagenbasis begehrt werden soll. |
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Liegt ein Leasingfahrzeug vor? |
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