Checkliste: Wann kann man Nutzungsausfall geltend machen? |
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ja |
nein |
Wurde das Kfz privat genutzt? |
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Darunter sind auch Wohnmobile, Krafträder etc., zu verstehen. |
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Das Fahrzeugalter wird mit Auswirkung auf Höhe des Nutzungsausfalls: < 5 Jahre, 5-10 Jahre, > 10 Jahre gestuft. |
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Liegt ein (vermuteter) Nutzungswille vor? |
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Gab es eine Nutzungsmöglichkeit, ggf. auch durch Dritte wie Familienangehörige? |
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Haben Sie die Zweit-/Ersatzwagenproblematik bedacht? |
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Haben Sie die nötigen Daten besorgt?Fahrzeughersteller, Modell/Typ, Produktionszeitpunkt, Aufbauart (z.B. Limousine, Kombi) und Anzahl der Türen, Kraftstoffart des Motors (Diesel, Super Plus, Super, Normal), Hubraum in ccm des Motors, Leistung des Motors in Kw/PS (Kopie des Kfz-Scheins zur Akte nehmen) |
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Haben Sie Ihren Mandanten auf das Wahlrecht Nutzungsausfall/Mietwagen hingewiesen? |
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Haben Sie die Zinsfrage beachtet?§ 849BGB: bei Nutzungsausfallentschädigung keine vorgezogenen Zinsen |
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Liegt ein konkreter Nutzungsausfall vor?(Nach überwiegender Ansicht kann nur dieser geltend gemacht werden, keine fiktive Berechnung; Tabelle Danner/Küppersbusch wird regelmäßig zugrunde gelegt.) |
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Wurde das Kfz gewerblich genutzt?konkrete Berechnung nach Danner/Echtler, VersR 1990, 1066 |
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Handelt es sich um ein Behördenfahrzeug? |
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Wurde das Kfz gemischt privat/gewerblich genutzt? |
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Liegen Sonderfälle vor? |
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Fahrräder, Wohnmobile etc. |
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