Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens
BGH, Urteil vom 16.10.1996 - Aktenzeichen IV ZR 154/95
DRsp Nr. 1997/5970
Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls beim Kauf eines Gebrauchtwagens
1. Zur Glaubhaftigkeit einer Zeugenaussage und zur Glaubwürdigkeit des Zeugen.2. Der in BGHZ 130, 1 ff. = ZfS 1995, 340 für den Erwerb eines fabrikneuen Kfz aufgestellte Grundsatz, es gehöre nicht zum äußeren Bild eines Kfz-Diebstahls, daß der Versicherungsnehmer sämtliche Originalschlüssel vorlegen oder das Fehlen eines Schlüssels plausibel erklären kann, gilt erst recht beim Kauf eines Gebrauchtwagens.