Herrn/Frau
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Unfall vom ...
Sehr geehrte...,
kurz einige Informationen über den weiteren Ablauf des gerichtlichen Verfahrens.
1. Im ersten Schritt verschafft sich das Gericht einen Überblick darüber, was die Parteien zum gesamten Streitfall vorgetragen haben, ob noch bestimmte streitige Punkte aufzuklären sind und wie der Prozessverlauf im Einzelnen angelegt werden muss. Dafür hat es zwei Möglichkeiten: Es kann ein sogenanntes schriftliches Vorverfahren anordnen, in dem die Sache entsprechend den jeweils gewechselten Schriftsätzen dargestellt und nach etwaigen Anordnungen des Gerichts vorbereitet wird. Gegebenenfalls wird das Gericht den Parteien einen Vergleichsvorschlag unterbreiten, den wir dann mit Ihnen erörtern werden. Im zweiten Fall bestimmt das Gericht sofort einen frühen ersten Termin. In einer sogenannten Güteverhandlung wird das Gericht mit den Parteien zunächst erörtern, ob eine vergleichsweise Beilegung des Rechtsstreits in Betracht kommt. Scheitern die Vergleichsgespräche, leitet das Gericht in das streitige Verfahren über. Die Angelegenheit wird mündlich erörtert und das weitere Vorgehen bestimmt.
2.
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