Die Beklagte handelt mit Torferzeugnissen. Sie stellt u.a. aus Torf sogenannte Substrate her, die im Gartenbau zur Auf- und Weiterzucht von Topfpflanzen verwendet werden. Der Kläger hat sich als Inhaber eines Gartenbaubetriebes auf die Kultivierung von Azaleen spezialisiert. Er sprach am 2. September 1993 telefonisch mit einem Mitarbeiter der Beklagten über ein für seine Zwecke geeignetes Azaleen-Substrat und entschied sich sodann für eine bestimmte Zusammensetzung dieses Produkts. Das Substrat wurde dem Kläger am 6. September 1993 von dem landwirtschaftlichen Betrieb G., der die Torferzeugnisse der Beklagten vertreibt, geliefert und über die Union gartenbaulicher Absatzmärkte (UGA) St. mit 2.799,39 DM in Rechnung gestellt.
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