Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen eine höchstrichterliche Entscheidung über die Frage, ob die Unabhängigkeit des Treuhänders (§ 203 Abs. 2 Satz 1 VVG) ein im Rechtsstreit vor den Zivilgerichten eigenständig zu überprüfendes Tatbestandsmerkmal einer Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung darstellt.
I.
Der Beschwerdeführer hält ihn betreffende Prämienerhöhungen seines privaten Krankenversicherers unter anderem deshalb für unwirksam, weil der Treuhänder, der ihnen zugestimmt hat, von dem Versicherer wirtschaftlich abhängig sei.
Amts- und Landgericht haben die Prämienerhöhungen aus diesem Grund für unwirksam gehalten.
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