Drittschutz durch Amtspflicht der Zulassungsstelle bei der Kfz-Brief-Ausstellung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.11.1999 - Aktenzeichen 18 U 63/99
DRsp Nr. 2004/1357
Drittschutz durch Amtspflicht der Zulassungsstelle bei der Kfz-Brief-Ausstellung
In den Schutzbereich von Amtspflichten der Zulassungsstelle bei der ordnungsgemäßen Ausstellung eines Kraftfahrzeugbriefs sind potentielle Gebrauchtwagenkäufer nicht einbezogen.