Die Rechtsbeschwerde der Nebenintervenientin gegen den Beschluss des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 21. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Nebenintervenientin trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens.
Gegenstandswert: bis 13.000 €
I.
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