In einem Verfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit hatte das AG Heilbronn dem Betroff. (Gastarbeiter), nachdem dieser seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in der Hauptverhandlung zurückgenommen hatte, die Dolmetscherkosten auferlegt. Der Gerichtshof stellt fest, daß diese Entscheidung gegen Art. 6 Abs. 3 Buchst. e MenschRKonv verstoße; diese Vorschrift sei hier anwendbar, da die Geldbuße Strafcharakter habe.
»... Es macht wenig aus, ob die gesetzl. Bestimmung, die übertreten wurde, darauf hinzielt, die Rechte und Interessen anderer zu schützen oder nur die Belange des Straßenverkehrs. Diese beiden Zwecke schließen einander nicht aus. Der allgemeine Charakter der Norm und der Zweck der Maßnahme, sowohl abzuschrecken als auch zu bestrafen, genügen, um zu zeigen, daß die .. Übertretung im Sinne des Art. 6 der Konvention ihrer Art nach eine Straftat ist. ...
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|