BGH - Urteil vom 02.06.1993
IV ZR 72/92
Normen:
VVG § 6;
Fundstellen:
BGHR VVG § 6 Wissenserklärungsvertreter 1
BGHZ 122, 388
FamRZ 1993, 1302
MDR 1993, 737
NJW 1993, 2112
VersR 1993, 960

Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

BGH, Urteil vom 02.06.1993 - Aktenzeichen IV ZR 72/92

DRsp Nr. 1993/2608

Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

»a) Wissenserklärungsvertreter, dessen Erklärungen dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden, ist, wer vom Versicherungsnehmer mit der Erfüllung von dessen Obliegenheiten und zur Abgabe von Erklärungen anstelle des Versicherungsnehmers betraut worden ist. b) Der Ehegatte ist als solcher kein Wissenserklärungsvertreter. Vielmehr ist auch bei Ehegatten erforderlich, daß der eine den anderen mit der Abgabe von Erklärungen gegenüber dem Versicherer betraut hat.«

Normenkette:

VVG § 6;

Tatbestand:

Der Kläger beansprucht aus einer im Jahre 1972 abgeschlossenen Unfallversicherung Leistungen wegen Invalidität. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen von 1961 (AUB 61) zugrunde.