BGH - Urteil vom 28.05.1956
II ZR 77/55
Normen:
StVG § 7 ;
Fundstellen:
NJW 1958, 1236
VRS 11, 101

Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz

BGH, Urteil vom 28.05.1956 - Aktenzeichen II ZR 77/55

DRsp Nr. 1994/6559

Eigentümer eines Kfz-Anhängers als Halter eines Kfz

Der Eigentümer eines Kraftfahrzeuganhängers wird nicht dadurch zum Halter eines Kraftfahrzeugs, daß der Anhänger an das Kfz eines anderen Halters angehängt und mit diesem in Betrieb genommen wird. Der Halter des ziehenden Kfz haftet nach § 7 StVG auch für den durch den Anhänger verursachten Schaden.

Normenkette:

StVG § 7 ;
Fundstellen
NJW 1958, 1236
VRS 11, 101