Auf die Berufung der Wehrdisziplinaranwaltschaft wird das Urteil der 5. Kammer des Truppendienstgerichts Süd vom 27. Januar 2021 aufgehoben.
Gegen den Soldaten wird ein strenger Verweis verhängt.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens werden dem Bund auferlegt, der auch die dem Soldaten darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|