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Rechtsprechung
1987
Sonstige
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BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 11.03.1987
1 ObOWi 323/86
Normen:
StVO
§
2
Abs.
2
;
Fundstellen:
DAR 1988, 361 (Bär)
Einhaltung des Rechtsfahrgebots auf nur 3,5 m breiten Feldwegen
BayObLG,
Beschluß
vom 11.03.1987
- Aktenzeichen 1 ObOWi 323/86
DRsp Nr. 1998/9650
Einhaltung des Rechtsfahrgebots auf nur 3,5 m breiten Feldwegen
»Wer auf der Mitte eines nur 3,5 m breiten Feldweges mit einem Pkw fährt, verstößt nicht gegen das Rechtsfahrgebot; jedoch er auf halbe Sicht fahren.«
Normenkette:
StVO
§
2
Abs.
2
;
Fundstellen
DAR 1988, 361 (Bär)
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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