Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg - 7. Kammer - vom 6. November 2013 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (7 A 6459/13) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 21. Oktober 2013 wird wiederhergestellt.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.800,- EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine Fahrtenbuchanordnung.
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