OLG München - Urteil vom 12.11.1999
21 U 4759/99
Normen:
BGB § 459 Abs. 2 ; AGBG § 3 ;
Fundstellen:
DRsp I(130)480c
DAR 2000, 164

Einschränkung mündlicher Zusagen im schriftlichen Vertrag

OLG München, Urteil vom 12.11.1999 - Aktenzeichen 21 U 4759/99

DRsp Nr. 2003/16520

Einschränkung mündlicher Zusagen im schriftlichen Vertrag

Vom Verkäufer eines Gebrauchtwagens auf Nachfrage des Käufers mündlich bestätigte Angaben zur Kilometer-Laufleistung werden in ihrer Wertung als Eigenschaftszusicherung durch eine im späteren schriftlichen Vertrag formulierte Einschränkung - insbesondere wegen Überraschungseffektes im Sinne von § 3 AGBG - nicht wirksam rückgängig gemacht.

Normenkette:

BGB § 459 Abs. 2 ; AGBG § 3 ;
Fundstellen
DRsp I(130)480c
DAR 2000, 164