Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Oktober 2016 -
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht - insoweit unter Abänderung der dortigen Festsetzung - auf jeweils auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
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