Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 6.7.2012 abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger bedingungsgemäß eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von monatlich 1.431,62 Euro beginnend ab dem 1.3.2010 bis längstens zum 1.6.2026 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 20 % und die Beklagte 80 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|