OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 28.06.2022
12 U 224/21
Normen:
VVG § 1 S. 1; IfSG § 6; IfSG § 7;
Vorinstanzen:
LG Darmstadt, vom 02.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 40/21

Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.06.2022 - Aktenzeichen 12 U 224/21

DRsp Nr. 2023/9683

Eintrittspflicht der Betriebsschließungsversicherung bei Betriebsschließungen aufgrund der Covid-19-Pandemie

Definieren die Bedingungen einer Betriebsschließungsversicherung meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger, welche unter bestimmten weiteren Voraussetzungen einen Entschädigungsanspruch begründen können, als "die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten oder Krankheitserreger", so sind Betriebsschließungen infolge der Krankheit COVID-19 bzw. des Krankheitserregers SARS-CoV-2 grundsätzlich nicht vom Versicherungsschutz umfasst, wenn sich an die zitierte Klausel eine Auflistung einzelner Krankheiten und Krankheitserreger anschließt, in der weder COVID-19 noch SARS-CoV-2 genannt sind.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 02. August 2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

VVG § 1 S. 1; IfSG § 6; IfSG § 7;

Gründe

I.

Von Feststellungen zur Tatsachengrundlage wird gemäß § 540 Abs. 2 i.V.m. § 313a Abs. 1 S. 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung der Beklagten hat Erfolg. Sie führt zur Abänderung des angefochtenen Urteils (§ 538 Abs. 1 ZPO) und zur Abweisung der Klage.