Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 22.01.2020, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Ravensburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitwert des Berufungsverfahrens: 9.110,00 €
I.
Der Kläger begehrt Leistungen aus einer bei der Beklagten abgeschlossenen Vollkaskoversicherung.
Die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (
"A.2.2.2 Welche Ereignisse sind in der Vollkaskoversicherung versichert?
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse.
...
Unfall
|
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|