BGH - Urteil vom 04.10.1977
VI ZR 192/76
Normen:
PflVG § 12 ;
Fundstellen:
VRS 54, 22
VersR 1978, 43

Eintrittspflicht des Entschädigungsfonds für Schäden an Sicherungseinrichtungen einer öffentlichen Straße

BGH, Urteil vom 04.10.1977 - Aktenzeichen VI ZR 192/76

DRsp Nr. 1994/5359

Eintrittspflicht des Entschädigungsfonds für Schäden an Sicherungseinrichtungen einer öffentlichen Straße

Ein Unternehmer, der für den Baulastträger einer öffentlichen Straße die Sicherung einer Baustelle übernommen hat, kann sich wegen der Schäden, die er an den von ihm aufgestellten Sicherungseinrichtungen erleidet, nicht an den Entschädigungsfonds ("Verkehrsopferhilfe") halten.

Normenkette:

PflVG § 12 ;

Hinweise:

Siehe auch Eckhard, VersR 1970, 1090: "Die Verkehrsopferhilfe gemäß § 12 Pflichtversicherungsgesetz."

Fundstellen
VRS 54, 22
VersR 1978, 43