Auf die Berufung der Beklagten wird das am 25.03.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Stralsund -
1. Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Gegenstandswert des Berufungsverfahrens: 5.010,00 €.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
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