OLG Düsseldorf - Beschluss vom 22.03.2013
3 Wx 274/12
Normen:
VVG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Geldern, - Vorinstanzaktenzeichen 26 VI 488/12

Eintrittspflicht eine Betriebsschließungsversicherung für Ausfälle aufgrund der Schließung eines Restaurants durch behördliche Anordnungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Korona-Virus

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.03.2013 - Aktenzeichen 3 Wx 274/12

DRsp Nr. 2022/16769

Eintrittspflicht eine Betriebsschließungsversicherung für Ausfälle aufgrund der Schließung eines Restaurants durch behördliche Anordnungen zum Schutz vor der Ausbreitung des Korona-Virus

Die Krankheit COVID-19 und der Krankheitserreger SARS-CoV-2 sind vom Versicherungsschutz einer Betriebsschließungsversicherung nicht umfasst, wenn sich das Leistungsversprechen des Versicherers ausschließlich auf in den Versicherungsbedingungen explizit genannte Krankheiten bzw. Krankheitserreger erstreckt und COVID-19 nicht aufgeführt ist.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der angefochtene Beschluss geändert.

Die Testamentsvollstreckung über die Anordnung der tatsächlichen Nachlassabwicklung und Beendigung nach abgeschlossener Verteilung hinaus wird aufgehoben.

Beschwerdewert: 3.000,- Euro.

Normenkette:

VVG § 1 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Beteiligten sind die Kinder der Erblasserin, die niederländische Staatsangehörige war.

Diese verfasste unter dem 05. Mai 2009 ein handschriftliches Testament. Darin verfügte sie:

"N. und D. G. erben mein gesamtes Barvermögen aus Konten und Versicherungen, der Vater A. G. is bevollmächtigd das Erbe anzunehmen und das Geld zu verwalten und auch auszugeben im Sinne der Familie".