OLG Köln - Urteil vom 14.11.2017
9 U 40/17
Normen:
VVG § 125; ARB § 1; ARB § 2; ARB § 4;
Fundstellen:
NJW-RR 2018, 413
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 13.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 318/16

Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für Ansprüche aufgrund des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

OLG Köln, Urteil vom 14.11.2017 - Aktenzeichen 9 U 40/17

DRsp Nr. 2018/3681

Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für Ansprüche aufgrund des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages

Begehrt der Versicherungsnehmer in der Rechtsschutzversicherung Deckung für die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des Widerrufs eines Verbraucherdarlehensvertrages, so tritt der Versicherungsfall erst mit der Weigerung der Bank ein, den Widerruf anzuerkennen, nicht jedoch bereits mit der angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.04.2017 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 318/16 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, aufgrund des zwischen den Parteien bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrages zur Vers.-Nr. XXXXXXXX-5 für den ihr mit Schreiben vom 27.06.2016 gemeldeten Schadensfall - bei der Beklagten unter der Schadensnummer XXXX.XX.XX.XXXXX.4 erfasst - aus dem Bereich des allgemeinen Vertragsrechtsschutzes bedingungsgemäßen Rechtsschutz für das Klageverfahren 1. Instanz zur Durchsetzung der Ansprüche des Klägers und seiner Ehefrau C-L auf Rückabwicklung der Darlehensverträge Nr. XXX XX XXXXXX7 und XXX XXXXXXX 01 gegenüber der E Bank AG wegen Widerrufs nach einem Schadenswert von 150.685,36 € zu gewähren.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt die Beklagte.