OLG Zweibrücken - Beschluss vom 12.10.1999
1 Ss 195/99
Normen:
OWiG § 73 Abs. 2 § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DAR 2000, 86
DRsp IV(468)216b
VRS 98, 215

Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12.10.1999 - Aktenzeichen 1 Ss 195/99

DRsp Nr. 2003/16569

Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen

»Zu den Voraussetzungen der Ablehnung eines Antrags auf Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen und der Verwerfung des Einspruchs wegen unentschuldigten Ausbleibens.«

Normenkette:

OWiG § 73 Abs. 2 § 74 Abs. 2 ;
Fundstellen
DAR 2000, 86
DRsp IV(468)216b
VRS 98, 215